Förderung der Anleitung von in Ausbildung befindlichen Personen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) fördert im Rahmen der Initiative „Praxisausbildung HzE“ die Praxisanleitung und -begleitung von in Ausbildung und Qualifizierung befindlichen Personen, die bei einem Anstellungsträger im Feld der stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung tätig sind. Mit dieser Initiative wird zum einen die Fachkräftegewinnung, -bindung und -sicherung im Feld der Hilfen zur Erziehung und dort besonders in den stationären und teilstationären Einrichtungen gestärkt; zum anderen wird mit der Förderung von Praxisanleitungsstunden die Qualität der (fach-)praktischen Ausbildung am Lernort Praxis gesichert und weiterentwickelt.
Zur Umsetzung des Programms hat das MBJS das Paritätische Bildungswerk LV Brandenburg mit der Antragsprüfung und -bearbeitung sowie der Ausgabe und Weiterleitung der Zuwendungen beauftragt.
Gutscheine für Praxisanleitung beantragen
Förderzeitraum: 1. bzw. 2. Halbjahr 2024
Das Paritätische Bildungswerk Landesverband Brandenburg e.V. (PBW) ist als Geschäftsbesorger mit der Entgegennahme, Prüfung und anschließenden Mittelauszahlung/-weiterleitung der „Gutscheine Praxisausbildung HzE“ beauftragt.
Die Anträge für die „Gutscheine Praxisausbildung HzE“ sind unterschrieben und vollständig ausgefüllt in Papierform bis zum 30. Juni 2024 (1. Hj.) bzw. 31. Oktober 2024 (2. Hj.) zu richten an:
Unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge Gutscheine können nicht bearbeitet werden. Die Auszahlung des entsprechenden Wertes des „Gutscheins Praxisausbildung HzE“ – nach Antragsprüfung – erfolgt voraussichtlich bis August 2024 (1. Hj.) bzw. Dezember 2024 (2. Hj.).
Antragsformulare und aktuelle Bekanntmachungen sind auf den Seiten des MBJS hier zu finden: